Nicht versicherungsfähiges Risiko Bedeutung

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Nicht versicherungsfähiges Risiko

Nicht versicherungsfähiges Risiko Logo #42416Versicherungsschutz besteht z.B. nicht für Ausfälle an Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Abnehmer; aufgrund von Krieg, Streik oder gegen Kunden, bei denen der Versicherungsnehmer mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
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